Neuerungen im Strassenverkehrsrecht!

04.01.2022

Der Bundesrat hat die Gewichtsbestimmungen und Längenvorgaben für klimafreundliche Lastwagen angepasst und will die Sicherheit von E-Bike-Fahrenden erhöhen!

 

Anpassungen für klimafreundliche Lastwagen - gültig ab 01. April 2022:

Klimafreundliche Antriebssysteme sind schwerer als Verbrennungsmotoren. Und die Bauweisen zur Verbesserungen der Aerodynamik für klimafreundliche Lastwagen können sich auch auf die Länge der Fahrzeuge auswirken. Um den Wechsel auf emissionsfreie Fahrzeuge zu erleichtern, hat der Bundesrat an seiber Sitzung vom 17. Dezember 2021 beschlossen, die höchstzulässigen Gewichte von emissionsfreien schweren Nutzfahrzeugen und Fahrzeugkombinationen um das zusätzliche Gewicht der emissionsfreien Technologie zu erhöhen (höchstens aber um zwei Tonnen). 

 

Erhöhung der Sicherheit von E-Bike-Fahrenden - stufenweise Einführung per 01. April 2022 & 01. April 2024:

Gültig ab 01. April 2022: Um die Sichtbarkeit im Verkehr zu erhöhen und Unfälle zu vermeiden, gilt für E-Bike-Fahrende neu auch am Tag Fahren mit Licht.

Gültig ab 01. April 2024: Alle schnellen E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h müssen mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgerüstet sein, damit die Höchstgeschwindigkeiten eingehalten werden, namentlich in Tempo 20- und Tempo 30-Zonen. Bereits in Verkehr stehende Fahrzeuge müssen bis am 1. April 2027 nachgerüstet werden.

 

Quelle: Bundeamt für Strassen (ASTRA)

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