Veränderung bei der pauschalen Besteuerung von Firmenfahrzeugen
01.12.2021
Gültig ab 01.01.2022 wird die pauschale Besteuerung auf 0.9% erhöht, die Aufrechnung des Arbeitsweges entfällt dafür.
Darf ein Firmenfahrzeug auch privat genutzt werden, wird diese Leistung als Privatanteil versteuert. Per 01.01.2022 wird diese pauschale Besteuerung angepasst. Die bisher geltenden 0.8% des Fahrzeugpreises (exkl. MwSt.) wird auf 0.9% erhöht. Im Gegenzug entfällt, dass die Aufrechnung des Arbeitsweges als weiterer geldwerter Vorteil versteuert werden muss (FABI-Regelung).
Weitere Informationen finden Sie unter:
Erweiterte pauschale Besteuerung der privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen (admin.ch)
Erhöhung Privatanteil Geschäftsfahrzeuge - KPMG Schweiz (home.kpmg)