Bedingt automatisiertes Fahren Level 3: Was sich ab dem 1. März ändert

05.03.2025

Ab dem 1. März 2025 tritt in der Schweiz eine neue Verordnung in Kraft, die das bedingt automatisierte Fahren auf Level 3 erlaubt.

 

Das bedeutet: Fahrerinnen und Fahrer eines Fahrzeugs mit genehmigtem und aktiviertem Autobahnpiloten dürfen auf richtungsgetrennten Autobahnen das Lenkrad loslassen und müssen den Verkehr nicht mehr permanent überwachen. Allerdings bleibt die Pflicht, jederzeit die Kontrolle zu übernehmen, falls das System es verlangt – etwa bei schwierigen Verkehrsverhältnissen. Während das Schreiben von SMS erlaubt ist, bleibt Schlafen tabu.

Noch keine zugelassenen Fahrzeuge in der Schweiz

Obwohl die Gesetzesänderung in Kraft tritt, gibt es in der Schweiz bislang noch keine zugelassenen Fahrzeuge mit Level-3-Autonomie. In Deutschland konnten TCS-Experten erste Tests durchführen. Dabei zeigte sich: Der Autobahnpilot erfordert eine gründliche Einführung und kann sensibel reagieren, z. B. bei der Nutzung von Sonnenbrillen.

Haftung und Auswirkungen auf die Versicherung

Wenn das Fahrzeug im automatisierten Modus fährt, haftet grundsätzlich nicht der Lenker, sondern der Hersteller. Dennoch bleibt der Fahrzeughalter für die Systemaktualisierung verantwortlich. Langfristig wird erwartet, dass sich Schäden von der Motorfahrzeughaftpflicht zur Betriebshaftpflicht der Hersteller verlagern.

Pilotprojekt im Kanton Zürich

Der Kanton Zürich lanciert gemeinsam mit der SBB ein Pilotprojekt zum automatisierten Fahren im öffentlichen Verkehr. Automatisierte Fahrzeuge sollen das Angebot für die Anreise vom und zum Bahnhof im ländlichen Raum ergänzen. Nach einer Testphase können die Fahrzeuge von der Bevölkerung genutzt werden.

Blick in die Zukunft

Das bedingt automatisierte Fahren könnte langfristig die Verkehrssicherheit verbessern und Staus reduzieren. In der Fahrausbildung müssen künftige Autofahrer lernen, mit diesen Systemen umzugehen und jederzeit schnell wieder die Kontrolle zu übernehmen. 

 

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