Neue Verkehrsregeln ab 1.Januar 2024

03.01.2024

Per 1. Januar gibt es Veränderungen in den Zulassungsverfahren für Fahrzeuge von Klein- und Direktimporteuren. Ab dem 1. April kommen neue Sicherheitsstandards für Fahrzeuge dazu und die schnellen E-Bikes müssen mit Tacho ausgerüstet werden.

 

 Per 1.1.2024 - Änderungen bei der Zulassung von Fahrzeugen von Klein- und Direktimporteuren

 

Überschreitet ein Personen- oder Lieferwagen eine bestimmte CO2-Zielvorgabe, ist vor der Erstzulassung eine Sanktion zu bezahlen. Diese Sanktion wird neu durch das Bundesamt für Energie (BFE) erhoben. Um den Prozess zu starten, müssen beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) die notwendigen Importdaten eingegeben werden. Bisher geschah dies auf schriftlichem Weg. Neu werden die Daten digital erfasst.

Neue Verkehrsregeln ab 2024 (admin.ch)

Fahrzeugimport (admin.ch)

https://www.fahrzeugimport.astra.admin.ch/

 

 

Per 1.4.2024 - Bundesrat beschliesst neue Sicherheitsstandards für Fahrzeuge

 

Mit seinem Entscheid stellt der Bundesrat sicher, dass neue Fahrzeuge in der Schweiz mit den aktuellsten Sicherheitssystemen ausgerüstet sind. Insbesondere müssen neue Fahrzeuge mit einem Unfalldatenschreiber und neuen Fahrassistenzsystemen ausgerüstet werden. Die Systeme dienen zum Beispiel der Warnung vor Müdigkeit oder Ablenkung, zur automatischen Notbremsung bei Gefahr oder zur Unterstützung beim Rückwärtsfahren und beim Abbiegen. Der Schutz persönlicher Daten ist sichergestellt, die Änderungen sind mit dem Schweizer Datenschutzgesetz abgestimmt.

Verbessert wird auch der Schutz von Fahrradfahrenden, Fussgängerinnen und Fussgänger und Fahrzeuginsassen. So werden verbesserte Karosserieelemente obligatorisch, die zum Beispiel bei einem Unfall für einen weniger harten Aufprall sorgen. Auch das direkte Sichtfeld für Fahrerinnen und Fahrer schwerer Motorfahrzeuge soll verbessert werden, so dass sie Personen neben oder vor dem Fahrzeug besser sehen können. Für Reisecars und Busse werden erhöhte Anforderungen an Überroll- und Brandschutz eingeführt.

Diese Änderungen verbessern die Sicherheit auf den Strassen weiter. Der Bundesrat verhindert auch Handelshemmnisse, da die neuen Massnahmen mit internationalen Entwicklungen abgestimmt sind. Für direkt importierte Fahrzeuge gewährt der Bundesrat eine angemessene Übergangsfrist.

Das Revisionspaket beinhaltet zudem Anpassungen, die von den kantonalen Vollzugsbehörden oder von Branchenorganisationen vorgeschlagen wurden. Darunter fallen z. B. Erleichterungen beim Umbau auf Elektroantrieb oder Erleichterungen bei der Nachprüfung von nicht vom Hersteller genehmigten Zubehörfelgen.

Bundesrat beschliesst neue Sicherheitsstandards für Fahrzeuge (admin.ch)

 

 

Per 1. 4. 2024  -  Höhere Sicherheit für E-Bike-Fahrende

Um die Sichtbarkeit im Verkehr zu erhöhen und Unfälle zu vermeiden, gilt für E-Bike-Fahrende neu auch am Tag Fahren mit Licht. Ausserdem müssen künftig alle schnellen E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgerüstet sein, damit die Höchstgeschwindigkeiten eingehalten werden, namentlich in Tempo 20- und Tempo 30-Zonen. Diese Regeln treten gestaffelt in Kraft: am 1. April 2022 jene zum Fahren mit Licht, am 1. April 2024 die Ausrüstungspflicht mit einem Geschwindigkeitsmesser. Bereits in Verkehr stehende Fahrzeuge müssen bis am 1. April 2027 nachgerüstet werden.

 

Anreize für den Wechsel auf klimafreundliche Nutzfahrzeuge (admin.ch)

 

(Texte sind Auszug aus den Medienmitteilungen des Bundes)

 

Neue Verkehrsregeln ab 1.Januar 2024

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